CBD kaufen ist legal – das sagen EuGH und BGH dazu

CBD Öl Testsieger schön und gut, aber darf ich das überhaupt kaufen?

Immer häufiger erhalten wir von unseren Leserinnen und Lesern die Rückfrage, ob unsere CBD Produktvergleiche wie das CBD Öl, die CBD Fruchtgummis und andere CBD Produkte überhaupt legal seien. Wir finden, die Frage ist tatsächlich berechtigt. Und um Klarheit zu schaffen, haben wir uns dem Thema angenommen und uns tiefer in die Materie und in die aktuelle Rechtslage eingearbeitet. Schließlich stammt das CBD von der Hanfpflanze und im allgemeinen Volksmund ist Hanf erst einmal verboten und damit grundsätzlich illegal. Doch ein klares Verständnis über die Bestandteile einer Hanfpflanze und deren Wirkeffekte gibt Aufschlüsse darüber, welches großes Potenzial in einer Hanfpflanze steckt und das nicht alles von ihr in einem Rausch endet. Daher ist es besonders wichtig, sich auf seriöse Quellen wie Aussagen der WHO, dem EuGH und dem BGH zu beziehen, wenn es um die Legalität und Gefahreneinstufung von CBD geht.

Europäische Flagge

Laut EuGH ist CBD zwar von der Hanfpflanze, aber kein Rauschgift

In einem Grundsatzurteil legt das höchste Gericht Europas, der EuGH, klipp und klar fest, dass CBD nicht als Suchtstoff gesehen wird. Es ist somit Fakt, dass CBD von der Hanfpflanze nicht verboten und illegal ist. Das geht aus dem Urteil ECLI:EU:C:2020:938 in der Rechtssache C-663/18 vom 19. November 2020 hervor. Der EuGH unterscheidet hier ausdrücklich CBD von THC. Zwar ist Cannabidiol (CBD) ebenfalls ein Molekül, das in Hanf (oder Cannabis sativa) vorhanden ist und auch zur Familie der Cannabinoide gehört, aber der EuGH begründet seine Entscheidung damit, dass nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse CBD keine psychotropen Wirkungen oder schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat und beruft sich damit auf Aussagen der WHO: „CBD is generally well tolerated with a good safety profile.“ (WHO Critical Review Report 2018, page 6). Der aktuelle Wissensstand wurde daher in dem Gerichtsurteil vom November 2020 berücksichtigt und für richtig empfunden. Anders ist es jedoch beim Tetrahydrocannabinol (THC), ein weiteres Cannabinoid der Hanfpflanze, das den gegenwärtig bekannten Rausch verursacht. CBD unterscheidet sich demnach eindeutig von THC.

Deutsche Flagge

BGH erlaubt CBD nur, wenn der Rausch ausgeschlossen ist

Etwas differenzierter als der EuGH ist die Sichtweise des BGHs auf die Situation auf deutscher Ebene. Grundsätzlich regelt das Betäubungsmittelgesetz, dass CBD mit einem THC-Wert unter 0,2 % erlaubt ist. Geregelt wird das konkret in Anlage I zu § 1 Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes. Darin wird zunächst aufgeführt, dass Cannabis als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel zu sehen ist. In Nummer b) des Gesetzes wird das Verbot allerdings zumindest etwas ausgehebelt. Darin heißt es, dass Cannabis legal ist, „wenn [der] Gehalt an Tetrahydrocannabinol [THC] 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen“. Demnach ist es für das Karlsruher Gericht maßgeblich, dass die Abgabe von CBD an Endkunden unter 0,2 % erlaubt ist, aber nicht zu Rauschzwecken dienen darf. In einem interessanten Fall beschäftigte sich das BGH circa einem Jahr nach dem EuGH Urteil genau mit dieser Thematik am 24. März 2021 im Fall 6 StR 240/20.

Konkret ging es um CBD als Gras, das in Form von Hanftee auf den Markt gebracht wurde. Der Fall, der dem BGH vorlag, ging aus dem Urteil 4 KLS 804 Js 6499 (18/5/19) vom Landgericht Braunschweig vom 28. Januar 2020 voraus. Der Sachverständige des BGH stufte den Hanftee als Betäubungsmittel und damit als illegal ein, weil der Hanftee zwar nicht beim Aufguss mit Wasser, aber nach der Verarbeitung zu Gebäck einen Rausch hervorrufen kann. Infolgedessen urteilte der BGH, dass der Verkauf des Hanftees ein Betäubungsmittel sei. Diese Einstufung als Betäubungsmittel misst sich an Position „Cannabis“ nach Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtmG (Betäubungsmittelgesetz) und der dort vorgesehenen Ausnahme zu Nummer b), weil ein Missbrauch des Cannabisprodukts zu Berauschung nicht ausgeschlossen werden konnte.

Aktuellste BGH-Entscheidung 2022 zu CBD

Etwa 2 Jahre und 5 Monate später am 23. Juni 2022 urteilte der BGH wieder und in seinem jüngsten Fall über CBD. In dem Fall 5 StR 490/21 ging es um ein bandenmäßiges Handelstreiben, bei dem zwei Angeklagte innerhalb von zwei Monaten 120 kg CBD-Blüten beschafften und es zumindest vor hatten, an Wiederverkäufer zu veräußern. In Laboruntersuchungen wiesen die CBD-Blüten zwar einen Wirkstoffgehalt von 0,2 % THC auf und wären damit erst einmal legal. Es fehlte aber an der Voraussetzung, dass ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Auch hier argumentierte der BGH wieder damit, dass die Blüten beim Backen erhitzt werden, und das führte zur Freisetzung von weiterem THC, das beim Konsum durch den Endabnehmer von größeren Mengen einen Cannabisrausch erzeugt.

Papierfetzen mit der Aufschrift ILLEGAL und LEGAL